Grundgesetz der BRD §26:2 Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Grundgesetz der BRD §26:2 Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Grundgesetz der BRD §26:2 Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
So hier muss ich auch noch kurz was schreiben.... Ich war ne Woche in Wien und hab mir da eine ganze Woche Museen Kultur und noch vieles mehr reingezogen. Unter anderem auch hunderte von U-Bahnfahrten gemacht.Und dabei hat mich mein treuer Begleiter Herr Penninger fuer immer verlassen. Auf diesem Wege wuensch ich ihm nun viel Erfolg in seinem weiteren Baerenleben, aber ich vermisse ihn..... Und das macht mich traurig....